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Ehrverletzung

Der Vorsitzende des Ortsvereins einer Partei beschwert sich beim Deutschen Presserat über zwei Veröffentlichungen in einer Lokalzeitung. Im ersten Beitrag geht es um Auseinandersetzungen des Parteivorsitzenden mit Mitgliedern der eigenen und einer anderen Partei über einen Wechsel im Amt des Bürgervorstehers. Nachdem der Vorsitzende einen Kandidaten der anderen Partei zunächst für wählbar gehalten habe, äußere er nun Bedenken, weil dieser Kandidat seinerseits immer wieder den amtierenden Bürgervorsteher zur Wiederwahl vorschlage. In einem zwei Tage später veröffentlichten Leserbrief wirft ein ehemaliges Parteimitglied dem Vorsitzenden vor, in verschiedenen Punkten der Auseinandersetzung zu lügen. Die Überschrift lautet: »... ist ein Lügner«. Auf Protest des der Lüge Bezichtigten druckt die Zeitung einige Tage später einen Leserbrief des Betroffenen sowie einen Hinweis, in dem die Redaktion ihr Bedauern über die Formulierung der Überschrift »... ist ein Lügner« ausspricht. (1990)