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In einer von einer Tageszeitung veranstalteten Telefonaktion geben Experten eines namentlich genannten Versicherungsunternehmens Auskünfte in Versicherungsfragen. Die Zeitung kündigt die Veranstaltung an und berichtet darüber. Der Beschwerdeführer beanstandet, dass diese Aktion weniger auf eine wertneutrale und objektive Beratung der Anfragenden ausgerichtet war, als dass vielmehr die Adressen potentieller Kunden für akquisitorische Zwecke gesammelt werden sollten. (1987)