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Leserbrief

Ein Bürger der Stadt schickt seiner Zeitung einen Leserbrief. Darin nimmt er Stellung zu den Aktivitäten einer Bürgergruppe Lärmschutz, die sich gegen die Erweiterung von Gleiskapazitäten der Bundesbahn ausspricht. In diesem Zusammenhang kritisiert er einen Mitbürger, der – so wörtlich – seine Person zu sehr in den Vordergrund stellt und zuviel Wind ablässt. Er erinnert daran, dass der Vater des namentlich Genannten vor ca. 30 Jahren ein Grundstück an der Bahn fast geschenkt erworben und darauf dann ein Haus gebaut habe. In einem zweiten Leserbrief berichtet der Verfasser über einen anonymen Brief, den er als Resonanz auf seinen ersten Brief erhalten habe. Darin werde ihm vorgeworfen, er habe seine frühzeitige Rente auf geradezu kriminelle Weise erschlichen. Nach einer Beschreibung der Umstände seiner Frühpensionierung benutzt er bezüglich der Person des anonymen Briefschreibers folgende Formulierung: “...dem sind wohl die letzten Gehirnzellen mit dem Güterzug durchs Tunnel davon gefahren.” Abschließend stellt er fest, dass alle seine Freunde und Bekannten sowie er selbst hinter dem gemeinen Verleumder die gleiche Person vermuten. Leider fehlten ihm die Beweise für eine gerichtliche Weiterverfolgung. Der im ersten Leserbrief erwähnte Mitbürger beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Zeitung habe durch den Abdruck unbewiesener Behauptungen die erforderliche Sorgfaltspflicht verletzt. Er und seine Familie fühlten sich in ihrer Würde und in ihrem Ansehen verletzt. Die Zeitung ist der Meinung, dass an dem ersten Leserbrief nichts zu beanstanden ist. Die Grundstücke am Schwellenwerkgelände seien vor 30 Jahren tatsächlich “fast geschenkt” veräußert worden. Mit der Veröffentlichung des zweiten Leserbriefes habe man dem Verfasser Gelegenheit gegeben, sich gegen ein anonymes Schreiben zur Wehr zu setzen. Der Inhalt dieses zweiten Briefes sei an der Grenze dessen, was vertretbar sei, aber doch noch für eine Veröffentlichung geeignet. Wenn der Beschwerdeführer sich dadurch angegriffen fühle, habe dies wohl persönliche Gründe. Sein Name sei in diesem Leserbrief jedenfalls nicht genannt worden. (1995)