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Arzneimittel

Boulevardzeitung berichtet über die Entwicklung eines Nasensprays

„Nie wieder Schniefnase“ verkündet eine Boulevardzeitung in ihrer Schlagzeile. Unter Berufung auf einen Arzneimittelforscher berichtet sie über die Entwicklung eines neuen Schnupfensprays. Dieses enthalte Substanzen, welche die Schleimhaut abschwellen lassen und gleichzeitig heilungsfördernd sind. Einen Sprühnebel in dieser Zusammensetzung habe es noch nie gegeben. Ein Apotheker führt Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Überschrift „Nie wieder Schniefnase“ sei unzutreffend. Eine solche Wirkung habe das Spray nicht. Die Rechtsabteilung des Verlages hält die Beschwerde für unbegründet. Die Zeitung habe über ein Anti-Schnupfenmittel berichtet, das der Leiter für klinische Forschung an einem bekannten Klinikum positiv bewertet habe. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers erwecke der Artikel keineswegs den Eindruck, als ob das einmalige Nutzen des Sprays für allzeit jeglichen Schnupfen verjage. Wenn der Beschwerdeführer die Überschrift dahingehend deute, dass es um eine endgültige Befreiung von Schnupfen gehe, so habe er den Beitrag offensichtlich nicht gelesen. Eine dauerhafte Beseitigung des Schnupfens sei in der Zeitung nicht behauptet worden. Nicht einmal die Überschrift könne so verstanden werden. (2000)