Familienrechtliche Auseinandersetzung
Die Situation von Familien, die infolge der Trennung der Eltern auseinanderbrechen, ist das Thema eines Beitrags in einer Frauenzeitschrift. Die Autorin spricht mit Müttern und Vätern, die das Sorgerecht für ihre Kinder nicht erhielten. Die Schlagzeile ihrer Veröffentlichung lautet: „Ich will auch als Vater eine Chance haben“. Ausführlich schildert sie die Gefühle einer 34jährigen Mutter, der das Sorgerecht für ihre beiden Töchter genommen wurde: „Da war die Wut auf den Ex-Ehemann. Der hatte gedroht: ‘Ich mache dich kaputt!’. Aber das sollte er nicht schaffen, nein, das gönnte sie ihm nicht.“ Die Frau sowie ihre beiden Töchter werden mit vollständigen Namen genannt sowie im Bild gezeigt. Über den Ex-Ehemann wird berichtet, er sei ein Musikwissenschaftler, ein prominenter Mann in der ehemaligen DDR. Der Betroffene wehrt sich mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Durch die Nennung des Namens und die Veröffentlichung von Fotos sei gegen seine sowie die Persönlichkeitsrechte seiner Kinder verstoßen worden. In Deutschland gebe es nachweislich nur eine Familie mit seinem Namen. Die stellvertretende Chefredakteurin der Zeitschrift bedauert den Vorfall und sagt dem Beschwerdeführer zu, über seine familienrechtliche Auseinandersetzung künftig nicht mehr in einer Weise zu berichten, welche die Beteiligten erkennbar macht. (1996)