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ine Zeitschrift berichtet über einen kanadischen Walfanggegner, der mit seinem Schiff die Lofoten ansteuert, um norwegische Walfangschiffe außer Gefecht zu setzen. Kurz vor dem Ziel wird das Schiff von einem Zerstörer der norwegischen Kriegsmarine gerammt und bombardiert. Die Reportage wird mit einem großen Foto aufgemacht, das das Harpunieren eines Wals dokumentiert. In der Bildzeile heißt es: »Trotz des Verbots der Walfang-Kommission: Die norwegischen Walfänger wollen 300 vom Aussterben bedrohte Minkewale töten.« Ein Leser schaltet den Deutschen Presserat ein. Er bestreitet den dokumentarischen Charakter des Fotos. Die abgebildete Harpunenkanone sei von größerem Kaliber als 50 mm und im norwegischen Zwergwalfang nicht üblich. Die Art des Schiffsbugs deute darauf hin, dass es sich um ein Schiff handele, dass größer ist als diejenigen, die im Zwergwalfang eingesetzt werden. Der auf dem Foto sichtbare Wal sei kein Zwergwal oder Minkewal, weil er wesentlich größer sei und andere Artmerkmale aufweise. Die Zeitschrift erklärt, sie habe mit dem beanstandeten Foto lediglich demonstrieren wollen, gegen welche Missstände die Tierschützen kämpfen: Für die Berichterstattung sei es völlig gleichgültig; ob es sich um einen Minkewal oder um eine andere Walart handelt. Identisch seien das Abschlachten und das industrielle Zerlegen von Walen. Da die beiden veröffentlichten Fotos je einen unterschiedlichen Wal wiedergeben, werde selbst der flüchtigste Betrachter nicht annehmen, dass es sich um eine aktuelle Reportage über Walfang handle. (1994)