Vorverurteilung
Ein 9jähriger Junge wird ermordet. In einer Pressemitteilung der Polizei heißt es, die bisherigen Ermittlungen hätten ergeben, dass das Kind von zwei namentlich genannten Männern getötet worden ist. Eine Boulevardzeitung greift den Fall auf und bringt auf der Titelseite die Schlagzeile »2 Männer töteten den Jungen vom Weihnachtsmarkt«. Der Bericht dazu enthält zwei Fotos der angeblichen Täter mit ihren Namen. Tags darauf meldet der Polizeibericht, die Ermittlungen hätten ergeben, dass einer der Verdächtigen nicht an der Tat beteiligt war und am selben Tag aus der Haft entlassen wurde. Der vom Verdacht der Mittäterschaft befreite Mann beschwert sich beim Deutschen Presserat Die reißerische Schlagzeile habe den Eindruck erweckt, dass er als Mörder des Kindes bereits überführt sei. (1988)