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Namensnennung bei Krankheit

Zeitung stellt eine Geistheilerin bloß, die möglicherweise krank ist

In einer Lokalzeitung wird über eine angebliche Geistheilerin berichtet, die von einem selbst ernannten Hellseher besessen sei. Die geplagte ältere Dame sei felsenfest u.a. davon überzeugt, dass der ehemalige Gärtnergehilfe, Pudelzüchter, Nachtwächter und Zeitungsausträger sich vom Menschen zum Geist transformiere – und dergestalt rumore, dass er nicht nur „den Schließmuskel der Harnröhre kaputt mache“. Der Mann vibriere in ihr. Der Hellseher und die von ihm angeblich besessene Frau werden von der Zeitung namentlich genannt. Der Mann beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er ist der Auffassung, dass der Artikel ehrverletzende Aussagen enthält. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, die Zitate seien so wie veröffentlicht gefallen. Der Beschwerdeführer habe den Verfasser des Berichts bedroht und beleidigt, dem Verleger der Zeitung gar ein Päckchen mit einem Haufen Kot übersandt. Man halte den Mann für eine relative Person der Zeitgeschichte, weil er im Fernsehen auftrete und Haushalte mit Angeboten der Wundheilung überschwemme. (1999)