Vorwurf
Im Atelier eines bekannten Malers hat es gebrannt. Eine Boulevardzeitung stellt in Schlagzeile und Text die Frage, ob der Künstler aus Versehen mit einer Zigarette das Feuer selbst gelegt habe. Der im Bericht zitierte Polizeisprecher geht von Fahrlässigkeit aus, da der Brand in einem Atelierschrank entstanden ist. In seiner Beschwerde an den Deutschen Presserat erklärt der Betroffene, der Artikel lasse nur den Eindruck zu, er habe das Atelier absichtlich selbst in Brand gesetzt. (1991)