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Wirtschaftsförderung in der Kommune

Investor erteilt einer Stadt eine Absage Widersprüche in der Darstellung des Sachverhalts kann auch der Presserat nicht aufklären.

Die Lokalausgabe einer Regionalzeitung berichtet mehrfach über Bemühungen der Stadt, Investoren anzusiedeln. Im Zusammenhang mit der Absage eines potentiellen Investors wird auch über Kontakte zwischen einem CDU-Stadtratsmitglied und dem Vorstandsvorsitzenden dieses Unternehmens berichtet. So teilt die Zeitung mit, das Stadtratsmitglied habe ihr bestätigt, es habe aus der Zurückhaltung seitens der Stadtverwaltung die Schlussfolgerung gezogen, dass Treuhand Liegenschaftsgesellschaft und Stadt andere Investoren haben. Ferner schreibt die Zeitung, der Vorstandsvorsitzende habe ihr erklärt, der Vorstand seines Unternehmens habe sich aufgrund der Informationen des Stadtratsmitgliedes über die Treuhandstudie gegen den Standort entschieden. Wenige Tage nach dieser Veröffentlichung druckt die Zeitung eine Erklärung des örtlichen PDS-Vorsitzenden ab. In deren Überschrift wird festgestellt, dass der CDU-Mann einem PDS-Bürgermeister nicht helfe, sei parteipolitisch zu verstehen. Allerdings sei es das CDU-Stadtratsmitglied gewesen, das sich mit den drei Investoren an einen Tisch gesetzt habe, um seinem Wahlsieg auf die Sprünge zu helfen – ohne die Stadtverwaltung. Das Stadtratsmitglied führt Beschwerde beim Deutschen Presserat. Er habe weder gegenüber der Zeitung noch gegenüber anderen Personen die im Artikel zitierte Schlussfolgerung geäußert. Vielmehr habe er in der Sitzung des Stadtrats lediglich auf das Interesse des potentiellen Investors und weiterer Unternehmen an einer Ansiedlung in der Stadt hingewiesen. Er habe dem Vorstandsvorsitzenden des einen Unternehmens auch nur diese Äußerungen, die er schon in der Sitzung des Stadtrats getan habe, mitgeteilt. Da sich der potentielle Investor nach Auskunft des Vorstandsvorsitzenden bereits einen Monat zuvor gegen den Standort entschieden habe, könne kein Zusammenhang mit der fraglichen Stadtratssitzung bestehen. Auch ein Leserbrief, den die Zeitung ohne entsprechende Kennzeichnung im redaktionellen Teil veröffentlicht habe, enthalte Falschdarstellungen. Nie habe er ohne Stadtverwaltung Kontakte geknüpft und Gespräche geführt. Der Anwalt des betroffenen Verlags weist den Vorwurf der tendenziösen Berichterstattung nachdrücklich zurück. In den vorangegangenen Wochen und Monaten habe die Zeitung dem Beschwerdeführer ausreichend Raum zur Darstellung seiner politischen Ziele eingeräumt. Die Zeitung selbst habe nicht unwahr berichtet bzw. bewusst falsch dargestellt, wie die zuständige Redakteurin in einer eidesstattlichen Versicherung bestätigt. Der Leserbrief lasse klar den PDS-Vorsitzenden als Autor erkennen. Somit werde deutlich, dass die Veröffentlichung keine eigene Behauptung der Zeitung beinhalte. In einer eidesstattlichen Versicherung weist der Vorstandsvorsitzende des an einer Ansiedlung im Ort interessierten Unternehmens den Presserat darauf hin, dass er in einem Telefonat mit “der Redakteurin” weder geäußert habe, dass die Entscheidung gegen eine Ansiedlung am Standort in der Woche vor Erscheinen des Artikels gefallen sei, noch dass diese Entscheidung auf Informationen des Stadtratsmitgliedes über die Treuhandstudie beruhe. Nach der Sitzung habe er mit dem Stadtratsmitglied telefoniert, dabei jedoch nichts über den Inhalt der Treuhandstudie erfahren. Am selben Tag habe er der Redaktion mitgeteilt, dass die Entscheidung für einen anderen Standort bereits vier Wochen zuvor gefallen sei. (1997)