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In der Fernsehbeilage einer Tageszeitung erscheint unter der Rubrik »Gesundheit« ein Beitrag über ein namentlich genanntes chinesisches Mittel aus Heilpflanzen. Ein Leser beanstandet, hier handele es sich um eine entgeltliche Veröffentlichung zu Werbezwecken, ohne dass der Beitrag mit dem Wort »Anzeige« gekennzeichnet sei. (1987)