Hinweis auf Landfahrer
Unter der Überschrift »Zwei Hellseherinnen sitzen hinter Gittern« berichtet eine Tageszeitung über die Festnahme zweier Hellseherinnen, die eine Frau gegen Zahlung eines Betrages von 10000 Mark und einer »Vorauszahlung« in Schmuck von einem »Fluch« befreien wollten. In dem Text erscheint zweimal der Hinweis, die beiden Frauen seien »Landfahrerinnen«. Nach Ansicht der Redaktion ist in der Verwendung der Begriffe »Landfahrerin und Landfahrer« keine Diskriminierung zu sehen. Dennoch ist die Redaktion bereit, auf die völlig verständliche Empfindlichkeit des Beschwerdeführers Rücksicht zu nehmen. Sie will sich darum bemühen, dass diese Bezeichnungen nicht mehr verwendet werden. (1990)