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Zuschrift

Verlag und Redaktion einer Zahnärztezeitschrift fragen bei einem Zahntechnikermeister telefonisch an, was er von der Zeitschrift halte und ob er sie abonnieren wolle: Der Angerufene erbittet Bedenkzeit und kündigt einen Brief an. Diesen schickt er einige Tage später ab, ohne zu ahnen, dass er in der nächsten Ausgabe des Blattes als Leserbriefabgedruckt wird. Die Folge: böse Briefe erboster Zahnärzte. Schließlich kritisiert der Briefschreiber das Gebaren einiger Zahnärzte und bezeichnet die Zeitschrift als »das reine Heul- und Jammerblatt der Zahnärzte«. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat stellt der Betroffene fest, er habe seine Äußerungen nicht als Leserbrief konzipiert. Auch habe er die Redaktion nicht autorisiert, den Brief zu veröffentlichen. Die Zeitschrift selbst' gibt keine Stellungnahme ab. (1995)