Privatsphäre
Zwei Autoren kritisieren in einer Regionalzeitung Zweck und Verlauf einer Informationsreise ins Ausland, zu der eine Bildungseinrichtung Medienfachleute eingeladen hat. Acht Teilnehmer beanstanden als groben Vertrauensbruch, dass die Autoren private Meinungsäußerungen der Teilnehmer während der Reise in ihrem späteren Bericht zitieren, ohne diese Absicht zuvor deutlich gemacht zu haben. Die in dem Beitrag enthaltenen Tatsachenbehauptungen und angeblichen wörtlichen Zitate seien aus dem Zusammenhang gerissen, verfälscht oder frei erfunden. Die Anonymisierung der beschriebenen und zitierten Teilnehmer durch Kürzel sei unzureichend. Die zusätzlichen Angaben über die jeweilige Institution, für die die Betroffenen arbeiten, ermöglichten, dass diese von ihren Arbeitgebern und Vorgesetzten jederzeit identifiziert werden könnten und mit persönlichen und beruflichen Nachteilen rechnen müssten. Der Leiter der Gruppe sieht zudem die von ihm verantwortete Arbeit und sein berufliches Ansehen in der Öffentlichkeit durch zum Teil bewusste Entstellungen in der Berichterstattung geschädigt. (1987)