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Bundesgesundheitsamt und Bundesärztekammer beschweren sich über einen Beitrag in einer Frauenzeitschrift, die Über eine »Iss-dich-schlank-Kapsel« berichtet, die ein belgischer Arzt entwickelt habe und die seit einem Jahr erfolgreich sei. Zum Schlankwerden brauche man nur ein Rezept, eine Diät sei nicht erforderlich, und man werde nicht mehr rückfällig. Die Kapselkur sei eine medizinische Sensation. Ohne ärztliche Betreuung sei sie jedoch nicht zu machen. Die Kapsel biete »nur Vorteile«. Es sei möglich, dass einzelne Ärzte dazu unterschiedliche Ansichten hätten. »Sie sollten sich einen Arzt suchen, der ungewöhnliche Behandlungsmethoden von vornherein nicht ablehnt - einen Arzt also, mit dem sie reden können. « Sollte ein Arzt nichts davon halten, »müssen Sie entscheiden, ob Sie ihm vertrauen oder sich lieber einen anderen Arzt suchen «. In einem Kasten wird die Zusammensetzung der Kapsel beschrieben, dazu die Empfehlung gegeben, mit diesem Text in die Apotheke zu gehen, um sich die Kapsel zusammenstellen zulassen. Der Beitrag gibt auch die Stimmen einiger Personen wieder, die über Erfolge beim Abnehmen mit der Kapsel berichten (»Schlankschlucken ohne Verzicht«). Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, der Beitrag wecke unbegründete Hoffnungen auf leicht zu erreichende Schlankheit und den unbegründeten Eindruck der Harmlosigkeit der Präparate und vermittele unbegründet den Eindruck, die Präparate seien harmlos. Die Redaktion widerspricht dem Vorwurf, leichtfertig gehandelt zu haben. Ihre Berichterstattung sei sauber und abgewogen. (1991)