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Textbearbeitung

Eine Fachzeitschrift für Ärzte bittet einen Professor der Medizin um einen Beitrag über die Fußbehandlung von Diabetikern. Der Mediziner entspricht dem Wunsch, stellt aber später zu seinem großen Ärger fest, dass sein Text ohne seine Zustimmung gekürzt und dadurch seines kritischen Inhalts beraubt wurde. Er trägt den Fall dem Deutschen Presserat vor. Der betroffene Verlag räumt ein, dass es im vorliegenden Fall richtig und zweckmäßig gewesen wäre, mit dem Autor über die geringfügige Kürzung seines Beitrages zu sprechen. Dies sei jedoch aus Zeitgründen nicht geschehen. Als Begründung für die Kürzung des Textes führt der Verleger an, er habe sich verpflichtet gefühlt, eine überspitzte und den neuesten Forschungsergebnissen nicht mehr entsprechende Bewertung einer verbreiteten Behandlungsmethode durch den Autor nicht abzudrucken, weil dies Ärzte, die nach dieser Methode behandeln, verunsichert und mögliche Erfolge therapeutischer Maßnahmen in Frage gestellt hätte. Zudem sei der kritische Grundtenor des Beitrags nicht verändert worden. (1996)