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Namensnennung

Der Mieterverein der Stadt habe zwei Fälle von mutmaßlichem Mietwucher bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, berichtet eine Regionalzeitung. Nachdem ein Bauunternehmer eine Zeile von zehn bis zwölf Häusern mit rund 60 bis 70 Wohnungen aufgekauft habe, sei die Miete u. a. in zwei Fällen so weit angehoben worden, dass sie bei 76 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liege. Der Mieterverein befürchte, dass dies »einreiße«. Der Bauunternehmer wird im selben Beitrag mit seiner Begründung zitiert, warum er die Miete erhöht hat. Name und Wohnort des Mannes sind genannt. Der Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er hält die Namensnennung für unzulässig und sieht sich vorverurteilt. (1990)