Anpreisung eines Allheilmittels
Eine Frauenzeitschrift preist ein neues »Supervitamin«. Unter Nennung der jeweiligen Quellen (Zeitschriften, Wissenschaftler) behauptet der Artikel; das neue Wundermittel beuge Krebs, Herzkrankheiten, Arthritis und Arterienverkalkung vor, könne das Leben um bis zu 15 Jahre verlängern, behebe Asthma; Bronchitis, Erkältungen und Allergien. Weiter heißt es: »Frauen, die ... regelmäßig nehmen; sollen leistungsfähiger und leichter schlank werden.« Als weitete Wirkungen werden u. a. genannt: Kräftiges Haar, besseres Sehen, straffe Haut, Schutz vor Parodontose, gestärktes Herz, Hilfe bei Cellulitis; jeweils mit Quellenverweis sowie Erklärung möglicher Wirkungen: Nebenwirkungen seien bislang nicht bekannt: Der Bericht endet mit der Empfehlung, das Präparat beim Apotheker vorzubestellen aufgrund der starken Nachfrage bei der Markteinführung in den USA. Außerdem wird die Pharmazentralnummer genannt. Eine Apothekerfachkommission beschwert sich beim Deutschen Presserat. Das angebliche Wundermittel, seit längerer Zeit schon verwendet, habe »mit Sicherheit« nicht de geschilderten Wirkungen: Die Berichterstattung sei geeignet, falsche Hoffnungen zu wecken. Die Redaktion entgegnet, die Beschwerdeführerin gehe irrig davon aus, dass es sich bei dem Präparat um ein normales Calciumascorbat handele; das unter anderer Bezeichnung schon länger zu erhalten sei. Tatsächlich sei das Mittel jedoch aktuell auf den Markt gekommen und habe völlig andere Wirkungen. (1993)