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Ehrverletzende Behauptung

Staatsanwalt fühlt sich von einer Boulevard-Zeitung zu Unrecht angegriffen

Doppelten Ärger mit einer Boulevard-Zeitung hatte der Leitende Oberstaatsanwalt in einer Landeshauptstadt. Erst wollte er Landgerichtspräsident werden. Er hatte die Unterstützung des Justizministers, nicht aber die des Regierungschefs. Und dessen Votum war ausschlaggebend. Der Staatsanwalt blieb, was er war. Das Blatt nannte den Mann einen Egomanen, der bei Kollegen und Mitarbeitern nicht sonderlich beliebt sei. Dann warf ihm die Boulevard-Zeitung in einem Artikel unter der Überschrift „Staatsanwalt spielt mit Menschenleben“ vor, er habe bei Razzien in Arztpraxen Patientenkarteien beschlagnahmt und so im Fall einer paracetamol-allergischen Thrombosepatientin deren Wohl aufs Spiel gesetzt. Der Staatsanwalt schaltete den Deutschen Presserat ein. Die Boulevard-Zeitung wies die Vorwürfe des Juristen zurück. Ihr regionaler Redaktionsleiter rechtfertigt die Überschrift „Staatsanwalt spielt mit Menschenleben“ mit einem entsprechenden Zitat eines Arztes, das in dem Artikel wiedergegeben ist. Für ihn ist entscheidend, dass die Staatsanwaltschaft wichtige Patientenunterlagen zunächst nicht herausgegeben hat. Fazit des Redaktionsleiters: Ein journalistisches Fehlverhalten sei auch nicht in Ansätzen erkennbar. (2001)