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Diskriminierung einer Glaubensgemeinschaft

Hinweis auf Zugehörigkeit eines Gewalttäters zu den Zeugen Jehovas

Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift „Vom Teufel zum Blutbad getrieben“ über einen 28-jährigen Mann, der sechs Familienmitglieder niedergeschossen hat. Der Beitrag enthält den Hinweis, dass der Mann sich in jüngster Zeit den Zeugen Jehovas zugewandt habe, aber niemand Kausalzusammenhänge ausmachen könne. Der Präsidiumssprecher der Zeugen Jehovas ruft den Deutschen Presserat an. Der Bericht impliziere beim Leser, dass Personen, die der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas angehören, ein derartiges Handeln prinzipiell auf Grund ihrer Religionszugehörigkeit zuzutrauen sei. In ihrer Stellungnahme räumt die Chefredaktion der Zeitung ein, dass sie deutlicher hätte heraus arbeiten müssen, dass es keinen Kausalzusammenhang zwischen der Bluttat und der Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas gebe. Allerdings seien in der Gerichtsverhandlung ausführlich die Lebenssituation und die Motive des Täters diskutiert worden. Dabei sei auch ausführlich darüber gesprochen worden, dass sich der Beschuldigte einige Wochen vor der Tat dieser Glaubensgemeinschaft angeschlossen habe. Er selbst habe dies bestätigt und gestanden, dass er von den in den Schriften dargelegten Endzeitvisionen und Szenarien des Jüngsten Gerichts fasziniert gewesen sei. Der Vorsitzende Richter habe es daher für möglich gehalten, dass die Vorstellungen der Zeugen Jehovas vom Harmagedon, dem mythischen Ort, an dem sich die bösen Geister zur Vernichtung des Systems der Dinge treffen, in Zusammenhang mit der Tat stehen könnten. Genau dies habe der Autor in der Berichterstattung ausdrücken wollen. Es habe keinesfalls in der Absicht der Zeitung gelegen, die Zeugen Jehovas zu verunglimpfen. (2001)