Vorwürfe gegen einen Promi-Wirt
Wer Öffentlichkeit sucht, muss auch Unangenehmes in Kauf nehmen
Eine Boulevardzeitung meldet, dass ein „Promi-Wirt“ verhaftet worden sei. Die Staatsanwaltschaft lege ihm vierfachen Betrug zur Last. Darüber hinaus solle er in Diebstähle von Baumaschinen verwickelt sein. Einen Tag später erscheint ein ausführlicherer Beitrag. Obwohl er seine Unschuld beteuere, müsse der Mann weiter hinter Gittern schmoren. Die Vorwürfe gegen ihn umfassen inzwischen sechsfachen Betrug sowie dreifache Insolvenzverschleppung und werden im Detail aufgelistet. Beide Texte sind mit einem Porträt des Betroffenen illustriert. In beiden Texten wird der „Promi-Wirt“ mit Vornamen, abgekürztem Familiennamen und Alter genannt. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat wehrt sich der Betroffene gegen eine Vorverurteilung. Zudem sei der Abdruck seines Fotos ohne seine Genehmigung erfolgt. Durch die Veröffentlichung sei auch seine in führender Stellung arbeitende Freundin erheblichen Belastungen ausgesetzt. Auf Grund seines großen Bekanntheitsgrades sehe er sein Privatleben und das seiner Lebenspartnerin erheblich gefährdet. Die Chefredaktion der Zeitung ist der Ansicht, dass der Gastwirt auf Grund seines hohen Bekanntheitsgrades und des erheblichen Strafvorwurfs den Abdruck seines Fotos hinnehmen müsse. Der Beschwerdeführer habe sich auf verschiedenen Veranstaltungen von Mitarbeitern der Zeitung bereitwillig fotografieren lassen. Die veröffentlichte Porträtaufnahme sei ursprünglich mit seiner Einwilligung gemacht worden. (2001)