Selbsttötungsversuch
Ein 28-jähriger Mann springt vor eine U-Bahn, gerät zwischen die Gleise, wird überrollt, bleibt unverletzt, wird aber mit einem Schock in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses gebracht. Einen Tag später stellt sich ihm in einem Aufenthaltsraum der Vertreter einer Organisation für Menschen vor, die gerade einen Selbstmordversuch hinter sich haben. Der Patient entspricht der Bitte um ein Gespräch. “Da ich zu diesem Zeitpunkt keinen anderen Menschen hatte, mit dem ich reden wollte, nahm ich das Angebot an.” Den Inhalt des folgenden Gesprächs entdeckt er anderntags in einem Boulevardblatt unter der Schlagzeile “Klaus, nochmal drückt der Tod kein Auge zu!” Mit zwei Fotos. Der Betroffene beklagt sich beim Deutschen Presserat, der daraufhin beim genannten Krankenhaus nachfragt, welche Möglichkeiten des Besuchs von Kranken bestehen. Patienten, die in der psychiatrischen Akutstation behandelt werden, dürfen demnach Besucher empfangen. Diese werden von einer Schwester eingelassen und darüber informiert, wo sich der Patient gerade befindet. Beide Aufenthaltsräume der Station werden für Krankenbesuche benutzt, sind aber nicht öffentlich zugänglich. Der Autor des Berichts weist die Behauptung, er habe sich als Mitglied einer Organisation für Menschen ausgewiesen, die gerade einen Selbstmordversuch hinter sich haben, zurück. Er habe den Beschwerdeführer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er Journalist der Boulevardzeitung sei, und seine Absicht bekundet, einen Artikel zu schreiben. Daraufhin sei der Patient zu einem Gespräch bereit gewesen und habe sich in voller Kenntnis dessen, worum es ging, fotografieren lassen. (1996)