Leserbrief
Redaktion reicht einen Leserbrief an Außenstehenden weiter
Eine Tageszeitung veröffentlicht den Brief einer Leserin zum Thema „Organtransplantation“. Vierzehn Tage später druckt sie einen anderen Leserbrief ab, in dem ein Arzt zum Schreiben der Leserin Stellung nimmt. Die Frau schickt der Zeitung einen zweiten Brief, der aber nicht veröffentlicht wird. Stattdessen erhält sie ein Fax des Arztes, der sich darin auf Details des zweiten Briefes bezieht und die Verfasserin hart kritisiert. Die Leserin setzt sich daraufhin mit der Redaktion in Verbindung und erfährt, dass diese ihren zweiten, nicht veröffentlichten Brief an den Arzt weitergegeben hat. Dafür entschuldigt sich die Redaktion. Die Leserbriefschreiberin wendet sich an den Deutschen Presserat. Sie kritisiert die Verletzung des Redaktionsgeheimnisses, da ihr Brief an einen Dritten weitergegeben worden ist. Der für die Leserbriefspalte verantwortliche Redakteur der Zeitung teilt mit, man habe den Brief der Leserin an den Arzt in der Absicht weitergegeben, die beiden „Kontrahenten“ dadurch zu einer Aussprache bewegen zu können. Er räumt ein, dass – da man dazu nicht autorisiert war – dies ein Fehler und ein Vertrauensbruch gewesen sei. Dafür habe sich die Zeitung bei der Beschwerdeführerin telefonisch und schriftlich in aller Form entschuldigt. Mehr könne man in dieser Angelegenheit nicht mehr tun. In Zukunft werde der Zeitung ein solcher Fehler nicht mehr unterlaufen. (1999)