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Ethnische Gruppen

Ein Sozialarbeiter steht vor Gericht, weil er zwei Mädchen zu kriminellen Handlungen angeleitet haben soll. Beim Diebstahl von Christbaumschmuck soll der Mann Schmiere gestanden und den beiden Mädchen, als sie beim Verstauen der bunten Kugeln erwischt wurden, die Flucht ermöglicht haben. Er habe, so die Anklage, die Verkäuferin, die den Diebstahl bemerkt hatte, in einem Handgemenge festgehalten. Die Zeitung am Ort schildert den Ablauf des Gerichtsverfahrens und erwähnt, dass der Angeklagte als Jugendbetreuer der Sozialbehörde für die Sinti und Roma Union arbeite. Der Mann wird wegen Diebstahls und Nötigung zu sieben Monaten Haft verurteilt. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hält in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Erwähnung der Sinti und Roma Union für nicht vertretbar. Sie sei für das Verständnis des geschilderten Vorgangs nicht notwendig und diskriminiere die Gruppe der Sinti und Roma. Die Zeitung entgegnet, es sei bei ihr nicht üblich, bei Berichten jeder Art auf die ethnische Zugehörigkeit der Menschen hinzuweisen. Im vorliegenden Fall sei aber die Zugehörigkeit des Angeklagten zur Sinti und Roma Union ein Thema im Prozess gewesen. (1995)