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Ethnische Gruppen

Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift “Landfahrerin betäubte Opfer mit K.o.-Tropfen” über den Beginn eines Gerichtsverfahrens wegen schweren Raubes. Die Angeklagte wird mit Vornamen und abgekürztem Nachnamen genannt und als “Landfahrerin” bezeichnet. Der Artikel schildert den Hergang der Taten, die sich Anfang 1993 ereigneten und an denen mehrere Personen beteiligt waren. Laut Zeitung fahndete die Kriminalpolizei eineinhalb Jahre nach den Täterinnen, die als “Angehörige einer Landfahrersippe” gekennzeichnet werden. Diese hatten alte Frauen in unterschiedlichen Städten auf der Straße angesprochen, sie in deren Wohnungen besucht und mit K.o.-Tropfen betäubt. Anschließend raubten sie ihren Opfern Ersparnisse und Schmuck. Die Zeitung berichtet auch über den Ausgang des Gerichtsverfahrens. Der Abschlussbericht hat die Schlagzeile: “Neun Jahre Gefängnis für Landfahrerin, die alte Frauen ausraubte”. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma moniert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Nennung der ethnischen Zugehörigkeit. Die Chefredaktion der Zeitung ist der Auffassung, in den Artikeln sei weder eine Stigmatisierung noch eine Diskriminierung von Minderheiten enthalten. Die Verfasserin habe bewusst die Bezeichnung “Sinti” oder “Roma” vermieden. Und für die Verwendung des Begriffs “Landfahrer” sei ein begründeter Sachbezug gegeben. Die Taten seien dadurch gekennzeichnet gewesen, dass die Täterinnen des Familienverbandes durch ganz Deutschland gereist seien und ihre Straftaten an alten Menschen begangen hätten. Die Chefredaktion nimmt die Beschwerden zum Anlass, die angesprochene Thematik in den Redaktionen zu aktualisieren. (1995)