Roma vor Gericht
In der Berichterstattung über Alltagskriminalität sind Hinweise auf die ethnische Zugehörigkeit der Täter entbehrlich
Ein Vater und seine Tochter werden vom Amtsgericht zu hohen Geldstrafen verurteilt, weil sie einem Juwelier um Schmuck im Werte von 97.000 Mark geprellt haben. Die Zeitung am Ort berichtet darüber. An drei Stellen des Berichts wird erwähnt, dass die Angeklagten der Roma-Gruppe angehören. Auch von der Teilnahme des Vaters an einer “Zigeuner-Konferenz” ist die Rede. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma nimmt Anstoß daran und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Im vorliegenden Falle werde die Pressefreiheit missbraucht. Die Zeitung ist anderer Ansicht. Die Einordnung des berichteten Vorganges in entsprechende Zusammenhänge rechtfertige die Erwähnung der Zugehörigkeit der Täter zur Roma-Gruppe. (1997)