Geschmacksfrage
Im Sonderdruck einer Zeitschrift über Büromöbel findet sich der Satz »An einem einfachen Tisch kann man essen und trinken, zuhören, parlieren, diskutieren, Blumen beschneiden, töpfern womöglich und vielleicht auch, wenn man geübt ist, eine Frau beschlafen«. Kommunale Frauenbüros und - beauftragte sowie das Bundesministerium für Frauen und Jugend beschweren sich beim Deutschen Presserat. Sie sehen in der Passage eine regelrechte Aufforderung zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und damit die Menschenwürde verletzt. Der Verlag lässt wissen, dass der Sonderdruck aufgrund des Frauenprotests nicht weiter verteilt, sondern ohne den Halbsatz neu aufgelegt wurde. Außerdem sei das Büro nicht die Insel der Seligen, »bei deren Betreten all das, was an den sonstigen 16 Stunden stattfindet, an der Garderobe abgegeben wird«. (1992)