Vorverurteilung
Eine Boulevardzeitung berichtet über einen Polizeieinsatz, in dessen Verlauf ein junger Mann durch einen Polizeibeamten erschossen wurde. Der Leiter des zuständigen Polizeipräsidiums verwahrt sich in einer Beschwerde an den Deutschen Presserat gegen die seiner Ansicht nach unsachliche, tendenziöse und verletzende Berichterstattung. Es sei richtig, dass bei der Verfolgung durch die Polizei ein junger Mann sein Leben verloren habe. Dies rechtfertige aber nicht, zu einem Zeitpunkt; zu dem niemand über den Geschehensablauf Näheres sagen konnte, zum einen von einem »Todesschützen« zu sprechen und zum anderen einem Beamten völlig unqualifiziert mit der Überschrift »Er kam, sah und schoß« Rambo-Methoden zu unterstellen. Die Redaktion entgegnet, die Identität des Beamten nicht gelüftet und Missverständnisse in Überschrift und Text in einem Folgebericht ausgeräumt zu haben. (1993)