Öffentliche Person
Sozialhilfeempfänger beklagt Namensnennung im Bericht über seine Klage
Unter der Überschrift „Warme Wohnung ja, neue Zähne nein“ informiert eine Lokalzeitung ihre Leserinnen und Leser über den Rechtsstreit eines Sozialhilfeempfängers gegen seinen Landkreis, der als Sozialhilfeträger fungiert. Sie berichtet, dass die begehrte Erstattung von Zahnbehandlungskosten dem Kläger nicht zugesprochen wurde und dass die Übernahme von Heizkosten nur anteilig gewährt wird. Der Kläger hatte versäumt, die Ersetzung alter Amalgamfüllungen durch Kunststofffüllungen und die Bestellung zusätzlichen Heizöls durch das Landratsamt vorher genehmigen zu lassen. Die Zeitung nennt den Betroffenen mehrmals mit vollem Vor- und Nachnamen. Dagegen wehrt sich der Mann in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Zusammen mit seinem Namen seien durch den Artikel seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an die Öffentlichkeit gebracht worden, obwohl es sich seiner Ansicht nach um ein in keiner Weise berichtenswertes Gerichtsverfahren gehandelt habe. Der Beschwerdeführer stellt fest, dass in der weiteren regionalen Tagespresse nicht über das Gerichtsverfahren berichtet worden sei. Der Redaktionsleiter der Zeitung teilt in seiner Stellungnahme mit, dass der Beschwerdeführer seit rund zehn Jahren einen erbitterten Kleinkrieg mit kommunalen Mandatsträgern, dem Bürgermeister, dem Landrat sowie mit Behörden und der Justiz führe. Er rühme sich selber öffentlich, über hundert Dienstaufsichtsbeschwerden geschrieben zu haben, und werfe quasi jedem Amtsträger, mit dem er zu tun habe, Amtsmißbrauch oder Strafvereitelung im Amt vor. Hiermit habe er sich regelmäßig an die Zeitung gewandt und stets den Abdruck seiner Elaborate mit voller Namensnennung erwartet oder besser verlangt. Aus Sicht der Zeitung handelt es sich bei dem Beschwerdeführer um einen chronischen Querulanten und Rechthaber, der sich „einen Dreck um die Persönlichkeitsrechte der Menschen schere, die er permanent und öffentlich beleidige“. Der Redaktionsleiter belegt diese Aussage mit verschiedenen Beispielen. Nach seiner Überzeugung müsse aber jemand, der sich ständig und mit großem öffentlichen Getöse mit Behörden und mit der Justiz herumschlage, auch in dem aktuellen Fall, über den er nun Beschwerde führe, mit Berichterstattung und Namensnennung rechnen und diese hinnehmen. Schließlich seien Prozesse und das Drängen auf Berichterstattung darüber die bevorzugte Beschäftigung des Mannes. (2002)