Prangerwirkung
Mit der Schlagzeile »Stell dir vor, es klingelt, und deine Vergangenheit steht draußen« berichtet eine Tageszeitung über ehemalige Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit. Einer der Mitarbeiter, der in einem Foto vorgestellt wird, beschwert sich beim Deutschen Presserat. In dem Text wird sein voller Name genannt. Und das Gehalt; das er vom MfS bezogen haben soll, ist gleichfalls erwähnt. Der Mann fühlt sich durch die Veröffentlichung verächtlich gemacht. Er widerspricht der Zeitung, wonach er aus Furcht; von der Vergangenheit eingeholt zu werden, sich in seiner Wohnung versteckt habe und in Angst lebe. Die in dem Beitrag verbreitete Behauptung, er habe sich zunächst nicht einmal an die Tür gewagt, sondern seine Frau vorgeschickt, sei erlogen. Seine Lebensgefährtin habe lediglich die Tür geöffnet, ohne zu wissen, wer sich davor befinde. Zwei Herren hätten sich nicht vorgestellt und wegen der herrschenden Dunkelheit habe sie die Haustür wieder geschlossen. Daraufhin habe er, der Beschwerdeführer, sich an die Tür begeben und diese ahnungslos geöffnet. Dabei sei er überfallartig von einem der beiden Unbekannten mehrmals mittels Blitzlicht fotografiert worden. Die Männer hätten versucht; die Tür nach außen aufzuziehen und einzudringen. Daraufhin habe er erschrocken reagiert und die Tür schnell wieder zugezogen. Die Redaktion hält die Beschwerde beim Deutschen Presserat für unbegründet. Die Reporter hatten sich bei ihrem Besuch korrekt vorgestellte Der Beschwerdeführer habe sich jedoch jedem Gespräch verweigert. (1993)