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Namensnennung

Ein ganzseitiger Beitrag in der Wochenendausgabe einer Tageszeitung stellt das »funktionierende Zusammenspiel zwischen Tierschützern, der Regenbogenpresse und dem Fernsehen, interessiert beobachtet von der Staatsanwaltschaft«, den »mitunter eigenartigen Kampf gegen den Handel mit Versuchstieren«, wie er von einigen »engagierten Tierschützern« im Vorfeld der geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes »mediengerecht« inszeniert wird, kritisch dar. Insgesamt viermal wird der Name eines Mannes (»der Polizei bekannt«) erwähnt, der in die Versuchstieranlage einer Universität eingebrochen sei, um dort - allerdings vergeblich - »Hunde zu befreien«. Ein Verfahren wegen Diebstahls (der Tierschützer soll die Kundenkartei eines Tierhändlers entwendet haben) sei von einem Staatsanwalt (Name wird genannt), der ein »besonderes Engagement für den Tierschutz hege«, eingestellt worden. Ein Brief des Betroffenen an den Chefredakteur bleibt unbeantwortet, ein Leserbrief wird nicht veröffentlicht. Der Beschwerdeführer sieht seine »Persönlichkeitsrechte in erheblichem Maße außer acht gelassen«. (1986)