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Kontroverse um Fluglärm

Regionalzeitung wehrt sich gegen den Vorwurf der Einseitigkeit

Eine Regionalzeitung berichtet in drei Beiträgen über die zivile Nutzung eines Fliegerhorstes. Der Aktionskreis „Stopp dem Fluglärm“ beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass im ersten Beitrag die Zahl der Arbeitsplätze in einem Gewerbepark falsch angegeben werde. Hier werde nicht die Zahl der auf Grund des fliegerischen Betriebes zustande gekommenen Arbeitsplätze genannt, sondern die Gesamtzahl, welche die Entstehung des Gewerbeparkes mit sich brachte. Im zweiten Beitrag sei von einer Messung des Fluglärms die Rede. Da diese im Auftrag der Zeitung durchgeführt worden sei, sei sie nicht neutral. Im dritten Beitrag, einem Kommentar, würden die Gegner der Nutzung ehrverletzend angegriffen. Insbesondere durch die Formulierung „Wer der Wirtschaftskraft und damit den Menschen in ... schaden will, der freilich muss mit allen Mitteln weiter versuchen, eine fliegerische Nutzung von ... nach 2002 zu verhindern.“ Eine Fluglärm-Bürgerinitiative beschwert sich gleichfalls über den Kommentar zu den Widerständen gegen die zivile fliegerische Nutzung des Fliegerhorstes. Nach ihrer Meinung ist der Beitrag mit dem Ehrenkodex eines Journalisten, neutral und objektiv zu sein, nicht vereinbar. Es handele sich um eine einseitige, unsubstanziierte Parteinahme. Nutzungsgegner, die verfassungsgemäß garantierte Rechte in Anspruch nähmen, würden als Schädlinge oder Widerständler, die der Region die Luft zum Atmen nehmen, dargestellt. Die Redaktionsleitung der Zeitung belegt mit einer Artikelsammlung, dass die Gegner der fliegerischen Weiternutzung um ein Vielfaches öfter zu Wort gekommen seien als die Befürworter. Nachdem die Debatte zunehmend emotionaler geworden und an die Redaktion die Erwartungshaltung heran getragen worden sei, über reine Hypothesen im Zusammenhang mit Immissionen und Emissionen zu berichten, habe man dann gern die Möglichkeit genutzt, über die Messung eines Luftamtes sachlich zu berichten. Im Rahmen dieser Berichterstattung sei auch eine Telefonumfrage der Industrie- und Handelskammer nachrichtlich veröffentlicht worden. Den Beschwerdeschreiben könne man keine fachlich-journalistischen Vorwürfe entnehmen. Die Beschwerdeführer würden sich vielmehr ausschließlich an der Meinung des Verfassers reiben. In diesem Zusammenhang habe man eine Reihe von Leserbriefen veröffentlicht. (2001)