Zutritt zum Krankenzimmer
Reporter fotografierte hilflosen Schlaganfall-Patienten
Ein Bus fährt führerlos durch die Stadt. Der Fahrer hat einen Schlaganfall erlitten und sitzt zusammengesunken hinter dem Steuer. Eine Frau, die den Vorfall beobachtet hat, setzt sich mit ihrem Auto vor den tonnenschweren Doppeldecker, bremst und stoppt ihn nach 400 Metern. Eine Boulevardzeitung lobt die Heldin des Tages in großer Aufmachung, zeigt die mutige Frau und den Busfahrer im Bild. Die Verkehrsbetriebe, bei denen der Busfahrer angestellt ist, kritisieren in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass die Mitarbeiter der Redaktion den noch nicht ansprechbaren Kollegen in der Intensivstation des Krankenhauses fotografiert haben. Dieser habe später erklärt, dass er niemals dem Foto und seiner Veröffentlichung zugestimmt hätte. Auf Grund seines Zustandes sei er gar nicht in der Lage gewesen wahrzunehmen, was um ihn herum geschehen sei. Des weiteren habe der Autor des Beitrages die Wohnung des Mannes aufgesucht und den dort anwesenden 14-jährigen Sohn befragt. Dieser habe nicht gewusst, wie er die Situation bewältigen sollte. Schließlich sei die Frau des Busfahrers hinzugekommen und habe dem Reporter erklärt, dass er die Familie in Ruhe lassen solle. Die Redaktionsleitung des Blattes stellt den Sachverhalt anders dar. Der Fotoreporter habe sich ordnungsgemäß im Krankenhaus bei der Stationsschwester gemeldet und angefragt, ob er den Busfahrer besuchen dürfe. Diesem habe er sich dann als Journalist vorgestellt und ihn um ein kurzes Gespräch und ein Foto gebeten. Der Mann habe ihm gesagt, dass es sich an den Vorfall leider nicht erinnern könne, aber gegen ein Foto nichts einzuwenden habe. Daraufhin sei dann das Bild gemacht worden. Es sei zwar richtig, dass der Reporter die Wohnung des Busfahrers aufgesucht und dort zunächst nur den Sohn angetroffen habe. Diesen habe er jedoch nicht ausgefragt. Die darauf erschienene Mutter sei zu einem längeren Gespräch bereit gewesen. Sie habe offen von der Leidenschaft ihres Mannes für Marathonlauf und Motorräder gesprochen und ihre Dankbarkeit gegenüber der Retterin geäußert. Insgesamt hätten sich weder der betroffene Busfahrer noch seine Frau dahingehend geäußert, dass sie sich durch den Fotoreporter belästigt fühlten. (2001)