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Relative Person der Zeitgeschichte

Studentin hatte sich öffentlich gegen rechte Gewalt engagiert

Unter der Überschrift „Studentin flieht vor Neonazis“ berichtet eine Regionalzeitung über eine Studentin, die sich als Vorsitzende eines Aktionsbündnisses gegen rechte Gewalt engagiert und jetzt von einem anonymen Briefschreiber bedroht wird. Der Justizminister des Landes habe der Betroffenen inzwischen zu einem Studienaufenthalt in Großbritannien verholfen. Das sei sicherer, als ein Risiko einzugehen. In dem Artikel werden der volle Name der Studentin genannt sowie ein Foto veröffentlicht. Eine Leserin der Zeitung beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie ist der Ansicht, dass die betroffene Studentin durch Namensnennung und Fotoveröffentlichung klar identifizierbar wird und die Schutzinteressen unterlaufen werden. Nach ihrer Aussage hatte die Betroffene in der Angelegenheit um Anonymität gebeten. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt in ihrer Stellungnahme, in der Region hätten alle an neonazistischen Umtrieben interessierten Leser ohnehin gewusst, um wen es sich bei der Betroffenen handele. Die Redaktion habe nach reiflicher Überlegung bewusst den Namen genannt, da dies im Interesse der Glaubwürdigkeit und Wahrhaftigkeit der Geschichte notwendig gewesen sei. Die junge Frau sei zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eine Person der Zeitgeschichte gewesen. Dies auch deshalb, da sie mehrfach öffentlich aufgetreten sei und sich auch auf Veranstaltungen gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten habe fotografieren lassen. Zwar sei ihre Angst nach dem Erhalt des Drohbriefes nachvollziehbar, sie gewinne aber nichts, wenn sie „sich“ verheimliche. Ihr werde nicht geholfen, wenn man ihren Namen verschweige. Im Gegenteil steigere die Anonymisierung noch die Genugtuung in der Neonazi-Szene. (2001)