Roma vor Gericht
Ein 40-jähriger Mann wird wegen Beihilfe zum schweren Raub, unerlaubten Waffenbesitzes und Hehlerei zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Eine Lokalzeitung berichtet über den Verlauf der Gerichtsverhandlung und erwähnt, dass der Kroate ein Roma-Angehöriger ist. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht darin eine Diskriminierung und trägt seine Bedenken dem Deutschen Presserat vor. Die Redaktion der Zeitung berichtet, dass der Betroffene in der Verhandlung großen Wert auf die Feststellung gelegt habe, dass er der Gruppe der Roma angehöre. Dennoch sei einzuräumen, dass man mit dem Hinweis auf diese ethnische Zugehörigkeit gegen Ziffer 12 des Pressekodex verstoßen habe. Eine Richtigstellung erscheine jedoch im gegebenen Fall keinen Sinn zu haben. (1997)