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Reporterverhalten

Unter Berufung auf den Sprecher des Flughafens berichtet eine Nachrichtenagentur, Mitarbeiter einer Boulevardzeitung seien daran gehindert worden, in dem abgesperrten Terrain mit Angehörigen und Freunden der Opfer einer Flugzeugkatastrophe in der Dominikanischen Republik zu sprechen. Sie hätten sich als Verwandte ausgegeben. Ein Leser der Nachricht beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Journalisten hätten die Situation der leidenden und trauernden Angehörigen schändlich ausgenutzt. Die Redaktionsleitung der Boulevardzeitung erklärt, dass die beiden Mitarbeiter der Redaktion nicht mehr angehörten. Die Kontrolle am Eingang des besagten Raums habe ein “Anschleichen” nicht zugelassen. Die damaligen Mitarbeiter seien mit einem Passagier befreundet gewesen und hätten deshalb die Sperre passieren dürfen. Der Name des Freundes, der offensichtlich auch auf der Passagier-Liste festgestellt worden ist, ist der Redaktionsleitung nicht geläufig. Der späteren Aufforderung, den abgesperrten Raum zu verlassen, seien die Mitarbeiter nachgekommen. Sie hätten keinen journalistischen Auftrag gehabt, sondern sich aus rein persönlichen Gründen in dem Raum für die Angehörigen der Opfer aufgehalten. (1996)