Selbsttötung
Eine Boulevardzeitung berichtet über den Freitod eines Geistlichen. Seit Anfang des Jahres habe der krebskranke Mann gewusst, wie es um ihn stand. Im Mai sei er wegen seines fortschreitenden Leidens vom Amt des Superintendenten des Kirchenkreises zurückgetreten. Im November sei er aus seiner Wohnung verschwunden. Jetzt, drei Wochen später, habe der Sohn die Leiche an einem nahegelegenen See aufgefunden. Die Zeitung nennt Name, Dienst- und Lebensalter sowie die Adresse des Selbstmörders und veröffentlicht sein Foto. Die Schlagzeile lautet »Krebs! Pfarrer ertränkte sich.« Der Kirchenkreis sieht die Intimsphäre des Geistlichen durch diese Berichterstattung verletzt. Zudem stimmten viele Fakten nicht. So sei der Theologe nicht an Krebs erkrankt. Die Redaktion sieht das anders: Über einen derart hochrangigen Würdenträger dürfe auch unter Namensnennung berichtet werden. Der Hinweis auf die Krebserkrankung stamme von zwei, namentlich benannten Informanten. (1991)