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Namensnennung

Eine Lokalzeitung berichtet, die Volkshochschule der Stadt habe einem Fachbereichsleiter fristlos gekündigt, weil er im Verdacht stehe, rund 26000 Mark für Kurshonorare eingestrichen zu haben, obwohl er die Kurse gar nicht gehalten habe. Bei voller Namensnennung und Bildabdruck werden Einzelheiten zu dem Verdacht mitgeteilt. Berichtet wird auch, der Mann sei bei Polizei und Gericht »kein Unbekannter«. Ein Gerichtgutachter habe ihn früher als »haltlosen Psychopathen« bezeichnet. Der Betroffene wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Artikel komme einem Rufmord gleich. Die Redaktion dagegen sieht Namensnennung und Abbildung gerechtfertigt, da die zur Lastgelegte Tat im Widerspruch stehe zum Bild des Beschwerdeführers in der Öffentlichkeit. (1991)