Kritik
Eine Tageszeitung kommentiert ein internes juristisches Gutachten für den Innenausschuss des Landtages. Autor des Gutachtens ist ein Beamter des Wissenschaftlichen Dienstes, der unter der früheren Landesregierung persönlicher Referent des Justizministers gewesen ist. Dessen Gutachten zum Richterwahlgesetz gelange nun zu einem anderen Ergebnis als es früher von der seinerzeit regierenden Partei vertreten worden ist. Der Kommentator nennt in der Überschrift den Namen des Gutachters und verbindet ihn mit dem Begriff »wendig«. Der Beamte teile die Meinung seines früheren Dienstherren nun nicht mehr. »Böse Zungen unken, im Zweifelsfall passe sich ein Wissenschaftlicher Dienst eben der Auffassung seiner jeweiligen Landtagsmehrheit an.« Indessen habe der »wendige ...« aber alle Spielregeln eines juristischen Gutachtens professionell eingehalten. Der betroffene Beamte beschwert sich: Der Kommentar enthält unbegründete Beschuldigungen. (1990)