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Foto eines Mordopfers

Getötete Arztfrau ist keine Person der Zeitgeschichte

Unter der Überschrift „Ein tödliches Abenteuer“ berichtet eine Zeitschrift über den Mord an einer Arztfrau. Diese war von ihrem Liebhaber getötet worden, weil sie sich von diesem trennen wollte. Dem Beitrag beigestellt ist ein Porträtfoto der Frau sowie ein Foto ihrer Leiche. Ein Leser der Zeitschrift sieht durch den Abdruck der Bilder das Persönlichkeitsrecht der Toten verletzt und beurteilt die Veröffentlichung des Leichenfotos zudem als unangemessen sensationell. Dies bringt er in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat zum Ausdruck. Die Rechtsabteilung des Verlages weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass es sich bei dem Mordfall und dem anschließenden Gerichtsverfahren um Vorgänge von starkem öffentlichen Interesse gehandelt habe. In zahlreichen regionalen und überregionalen Zeitungen und Zeitschriften sei unter Abbildung des Mordopfers berichtet worden. Aufgrund des starken öffentlichen Interesses und aus Gründen der Authentizität habe es die Redaktion für richtig gehalten, das beanstandete Foto zu zeigen. Dabei sei darauf geachtet worden, dass keine Einzelheiten zu erkennen seien. So sei das Gesicht des Opfers mit „Pixeln“ elektronisch verfremdet worden. (2000)