Entscheidungen finden

Namensnennung bei privatem Kleinkrieg

Busfahrer wollte mit seiner Klage über Lärm unerkannt bleiben

Einen 42-jährigen Busfahrer stört der Lärm, der alltäglich aus einer nahegelegenen Kneipe dringt. Die Boulevardzeitung am Ort schildert seinen privaten Kleinkrieg. Über 20 Mal habe er schon die Polizei alarmiert, aber er sei nach deren Auskunft weit und breit der einzige, der sich beschwere. Auch eine Messung des Schallpegels durch das Ordnungsamtes habe ihm nicht weiter geholfen: Die Grenzwerte seien nicht überschritten worden. Eine Konsequenz habe er jedoch erreicht: Zum Ärger der Kneipengäste sei die Konzession von drei auf ein Uhr nachts verkürzt worden. Das gehe sogar dem Pfarrer der Stadtviertels zu weit. Dieser habe den Reportern gegenüber sein Bedauern ausgedrückt, wenn durch allzu strenge Maßnahmen das Bestehen der Gaststätte gefährdet würde. Und so lautet die Schlagzeile der Zeitung: „Pfarrer bittet: Rettet unsere Kneipe!“ Dem betroffenen Busfahrer, dem wegen ständiger Übermüdung angeblich schon eine Abmahnung angedroht worden sein soll, beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er beklagt die Nennung seines Namens, verweist darauf, dass er sich nicht allein über den Lärm beschwere und bezweifelt, dass der Artikel der Zeitung auf einer Initiative des Pfarrers beruhe. In einem Schreiben bestätigt das zuständige Erzbistum, dass der Pfarrer nicht tätig geworden, sondern von der Zeitung in diese öffentliche Position gebracht worden sei. Auch wisse man nicht, wie das Foto des Pfarrers entstanden und wie es in die Zeitung gelangt sei. Wie der Beschwerdeführer schließlich mitteilt, habe auch keine Schallmessung stattgefunden. Als Beweis dafür legt er eine Stellungnahme des Ordnungsamtes vor. Die Rechtsabteilung des Verlages hält die Namensnennung für gerechtfertigt. Der Mann habe sich seinerzeit aus eigenem Antrieb und unter Nennung seines Namens mit seinem Anliegen an die Redaktion gewandt. Somit habe er selbst Anlass zu seiner namentlichen Einbeziehung in den Artikel gegeben. Es stimme auch, dass sich der genannte Pfarrer in der im Artikel geschilderten Art und Weise an die Redaktion gewandt und – wie geschildert – geäußert habe. Warum er sich nun im Nachhinein über das Erzbistum davon distanziere, könne von der Rechtsabteilung nicht beurteilt werden. (2000)