Sinti und Roma im Streit
Hinweis auf die ethnische Zugehörigkeit zum besseren Verständnis des Vorganges erforderlich
Im Umkleideraum eines Hallenbades gibt es Streit unter einigen Badegästen. Erst durch massiven Einsatz der Polizei kann die Schlägerei beendet werden. Drei Männer sind verletzt. Einer von ihnen muss im Krankenhaus behandelt werden. Die Zeitung am Ort berichtet darüber und erwähnt, dass es Sinti und Roma waren, die sich in die Haare geraten sind. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ruft den Deutschen Presserat an, erinnert an einen Erlass, mit dem Reichsinnenminister Wilhelm Frick am 7. Dezember 1935 anordnete, “bei allen Mitteilungen an die Presse über Straftaten von Juden die Rassenzugehörigkeit hervorzuheben”. Die Kennzeichnung der Streitenden im vorliegenden Bericht entspreche diesem Geist und schüre rassistische Vorurteile gegen die gesamte Minderheit der Sinti und Roma in Deutschland. Der Leiter der Redaktion sieht die Ursache der Auseinandersetzung in der unterschiedlichen Gruppenzugehörigkeit der Streitenden. Aus der Sicht seiner Redaktion sei die Benennung der ethnischen Zugehörigkeit zum besseren Verständnis des Vorganges erforderlich gewesen. (1997)