Rechenbeispiele
Eine Tageszeitung übt Kritik an den Beamtenpensionen und fordert in einem Kommentar eine gründliche Reform, durch die Pensionen und gesetzliche Renten mittelfristig harmonisiert werden. Der Autor behauptet, dass Beamte im Schnitt 90 Prozent ihres letzten Nettogehalts als Ruhegehalt erhalten, während es bei den Sozialrentnern durchschnittlich nur ca. 50 Prozent des Nettogehalts seien. Ein Leser der Zeitung, im Beruf Beamter, kann diese Diskrepanz nicht glauben und bittet den Kommentator um Aufklärung. Dieser antwortet aber erst, nachdem der Leser den Deutschen Presserat eingeschaltet und in seiner Beschwerde die Vermutung geäußert hat, hier würden gezielt Unwahrheiten verbreitet, um das Beamtentum zu diffamieren. In ihrer Stellungnahme führt die Zeitung an, sie habe inzwischen einen Leserbrief veröffentlicht, in dem eine gegenteilige Meinung zu den getroffenen Behauptungen vertreten werde. Zudem habe der Autor des Kommentars inzwischen dem Beschwerdeführer detailliert dargelegt, wie er zu den beiden Messwerten 90 bzw. 50 Prozent gekommen sei. Der Leser habe geantwortet, dass er jetzt die Angaben nachvollziehen könne, die genannten Zahlen jedoch Extrempositionen darstellten und somit nicht miteinander verglichen werden könnten. (1996)