Werbung für einen Politiker
Kombination von redaktionellen Beiträgen mit Wahlanzeigen
Eine Lokalzeitung berichtet in einem Vierspalter über die bevorstehende Bundestagswahl und die Direktkandidaten für den Wahlkreis. Dem Beitrag beigestellt ist eine zweispaltige Anzeige der CDU, in welcher deren Direktkandidat vorgestellt und der Hinweis gegeben wird, dass die Kandidaten der FDP und der SPD auf deren Landeslisten abgesichert sind. Am folgenden Tag berichtet das Blatt in gleicher Größe über eine regionale Wirtschaftsmesse. Wiederum ist neben dem Artikel eine zweispaltige Anzeige der CDU platziert, in welcher die Werbung für den Kandidaten der Partei mit dem Hinweis verbunden wird, dass dieser während der Messe am Stand der Mittelstandsvereinigung anwesend sein wird. Drei Leser und zwei Leserinnen der Zeitung erwarten vom Deutschen Presserat eine Rüge. Sie meinen, dass hier die Trennung zwischen redaktionellem Text und Anzeigenwerbung nicht mehr gegeben ist. Die beiden redaktionellen Veröffentlichungen seien mit dem Wahlaufruf des CDU-Kandidaten verbunden dargestellt. Die Anzeigenleitung der Zeitung teilt in ihrer Stellungnahme mit, der Redaktion sei der Inhalt der Anzeigen nicht bekannt gewesen. Der CDU-Kandidat bewerbe auch eine Seniorenresidenz. Insofern könne der Redakteur auf Grund des Namens des Inserenten nicht unterscheiden, welche Art von Anzeige vorliege. Der Politiker habe in der Wahlkampfphase mehrere Anzeigen aufgegeben, so dass dem Leser hätte bekannt sein müssen, dass es sich in diesem Fall um Anzeigen handele. In der Phase vor der Wahl hätten auch andere Parteien umfangreich geworben, dies auch ohne besondere Kennzeichnung. Generell werden in der Zeitung eine Trennung zwischen Anzeigen- und Redaktionsform nur dann vorgenommen, wenn eine Verwechslungsgefahr vorliege. Eine solche ist nach Meinung der Anzeigenleitung im konkreten Fall nicht gegeben, da die Anzeige von einem Rahmen umgeben sei und die Grundschrift sich deutlich von der Schrift des Redaktionstextes abhebe. Man werde künftig eine Lösung finden, wie eine Trennung zwischen Text und Werbung noch deutlicher gemacht werden könne. (2002)