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Tod im Schwimmbad

Ein Kommentar unterstellt: Es war Mord

Eine Tageszeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Wer bringt die Wahrheit ans Licht?“ eine Reportage über die bundesweit beachteten Vorgänge um den Tod des 6-jährigen Joseph im Freibad von Sebnitz, der – wie sich später herausstellen sollte – nicht ermordet worden, sondern ohne fremdes Zutun im Schwimmbecken ertrunken ist. Zwischen den Zeilen finden sich Formulierungen wie „Viele haben es gewusst“ und „Nur die Mutter ermittelt weiter“. In einem Kommentar zu dem Tod des Kindes schreibt die Autorin u.a.: „So darf es nicht weitergehen in diesem Deutschland. Wo eine Horde Jugendlicher einen wehrlosen Sechsjährigen am helllichten Tag offenbar nicht nur malträtieren kann. Sie kann auch noch auf ihm herum trampeln, kann ihn ertränken. Und niemand in dem belebten Schwimmbad sagte auch nur ein einziges Wort. Ein Albtraum.“ Ein Leser des Blattes nimmt Anstoß an dieser Berichterstattung, die seiner Meinung nach dem Ermittlungsergebnis vorgreift und sich im Nachhinein als unrichtig herausstellt. Er richtet eine Beschwerde an den Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Zeitung gibt ihm Recht. Während der Verfasser der Reportage vorsichtiger das Thema behandelt habe, sei die Autorin des Kommentars zu schnell und eindeutig von einem Mord an dem Jungen ausgegangen. Sie habe sich dabei auf das Material gestützt, das ihr zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung gestanden habe. (2000)