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Wiedergutmachung

Lokalzeitung korrigiert auf einer Sonderseite ihre Kritik an einem Referat

Eine Lokalzeitung äußert sich kritisch über eine Vortragsveranstaltung des CDU-Ortsverbandes zum Thema „Islam“. Die als die wissenschaftliche Leiterin eines Instituts für Islamfragen vorgestellte Referentin habe tatsächlich kein wissenschaftliches Referat gehalten, sondern eine religiös motivierte Sichtweise verbreitet. Die Zeitung berichtet über die berufliche Qualifikation der Vortragenden und beschreibt die „Lausanner Bewegung“, eine Organisation evangelischer Freikirchen, welche die Ausbreitung des Islam verhindern und missionieren wolle. In einem Kommentar zu diesem Bericht macht der Autor der CDU den Vorwurf, sie lasse die Mitarbeiterin eines dubiosen „Instituts“ auftreten, um eine religiös motivierte Auswahl von Thesen über den Islam zu verkünden. Hier solle das Feuer geschürt und Angst gemacht werden. Der betroffene Kreisverband der CDU wirft der Zeitung in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat falsche Behauptungen vor. Der Autor des Kommentars sei bei der Veranstaltung überhaupt nicht anwesend gewesen und habe nicht recherchiert. Die Chefredaktion der Zeitung gesteht ein, dass die Kritik an den Beiträgen und die Reaktion in der Leserschaft bei der Redaktion zu der Erkenntnis geführt hätten, Korrekturen vornehmen zu müssen. Man habe deshalb elf Tage später eine Sonderseite veröffentlicht, auf der noch einmal eingehend über die „Lausanner Bewegung“ und deren Ansichten zum Thema Islam/Christentum berichtet worden sei. Auf dieser Seite habe sich der Autor der kritisierten Beiträge für möglicherweise beleidigende und ehrverletzende Formulierungen öffentlich entschuldigt. Außerdem seien auf dieser Seite die Briefe verärgerter Leser abgedruckt worden. Die Chefredaktion ist der Ansicht, dass sie mit dieser Sonderseite ausreichend reagiert und ihre ursprüngliche Berichterstattung richtig gestellt habe. (2001)