Diskriminierung von Kongolesen
Mutmaßlicher Gewalttäter wird als „Kongo-Killer“ bezeichnet
Unter der Schlagzeile „Der Kongo-Killer aus Weißensee“ berichtet ein Boulevardblatt in Wort und Bild über einen 32-jährigen „Halbkongolesen“, der verdächtigt wird, einen 63-jährigen Mann in seiner Villa ermordet und dessen 42-jährige Ehefrau schwer verletzt zu haben. Die Zeitung nennt den vollen Namen des Mannes und erwähnt, dass der Betroffene 1987 zu Jugendhaft verurteilt worden ist, weil er ein 12-jähriges Mädchen misshandelt hatte, und dass er 1995 eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren erhielt, weil er in betrunkenem Zustand einen 43-jährigen Sozialhilfeempfänger erschlagen hatte. Bereits nach zwei Jahren sei er wieder in Freiheit gewesen. Die Reststrafe sei bis 2004 zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Zeitung fragt, ob der Mann wegen der bildhübschen Tochter des Ehepaares in das Haus gekommen sei und er eine weitere Straftat habe begehen wollen. Der „Mörder“ habe nur ein paar Schritte vom Tatort entfernt gewohnt. Zu der Veröffentlichung gehen beim Deutschen Presserat zwei Beschwerden ein. Ein Philosophieprofessor und dessen sechs Mitarbeiter sehen in der Schlagzeile und dem beigestellten Foto des mutmaßlichen Täters den Tatbestand der Volksverhetzung und des Rassismus. Mit der Aufmachung werde insinuiert, dass jeder Farbige ein potenzieller Mörder sei. Der Vorsteher einer Bezirksverordnetenversammlung der Stadt äußert Abscheu gegen die mutmaßlichen Verbrechen des betroffenen Mannes. Der Titel selbst und die Bezeichnung „Halb-Kongolese“ bedienten aber in unverantwortlicher Weise rassistische Ressentiments und Vorurteile. Damit diskriminiere die Zeitung Menschen aus Afrika. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt in ihrer Stellungnahme, dass man es vielleicht bedauern möge, aber seit längerem sei die Kennzeichnung bestimmter Täter und Tätergruppen in Verbindung mit ihrer Nationalität üblich geworden. So etwa im Zusammenhang mit Zigarettenschmuggel, bei dem stets die so genannte „Vietnamesen-Mafia“ als Tätergruppe angesehen werde. Auch Begriffe wie „Russen-, Jugo- oder „Libanesen-Mafia“ seien im Zusammenhang mit schweren Straftaten mittlerweile selbst zur Ausdrucksweise von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten geworden. Insofern könne die Chefredaktion die Bezeichnung „Kongo-Killer“ weder als nazistisch noch anderweitig diskriminierend empfinden. Sie sei vielmehr eine Bezeichnung, die dem mittlerweile allgemeinen Sprachgebrauch entlehnt sei. (2002)