Fingierter Leserbrief
Zeitung veröffentlicht die Reaktion der betroffenen Politiker
In einem Leserbrief im Lokalblatt macht ein Bürger der Stadt seinem Unmut Luft. Unter der Überschrift „Was hat das mit grüner Politik zu tun?“ setzt er sich mit zwei Kommunalpolitikern auseinander. Bei dem einen der beiden warte er seit der letzten Kommunalwahl auch nur auf den kleinsten Ansatz „grüner Politik“. Alles, was man bisher von ihm gehört habe, sei Kritik am Bürgermeister gewesen. Und jetzt sage er sogar öffentlich, dass er alles daran setzen werde, den Bürgermeister „loszuwerden“. Was habe das mit grüner Politik zu tun? Sollte der Mann sich bei der nächsten Kommunalwahl noch mal erdreisten, die Liste der Grünen für sich und seine hinterhältigen Attacken zu missbrauchen, könne er nur hoffen, dass sich die Wähler nicht wieder hinters Licht führen ließen. Dieser Mann – so der Leserbriefschreiber – sei genauso wenig „grün“ wie die Erde eine Scheibe sei. Auch mit einem Vertreter der Statt Partei geht der Autor ins Gericht. Dieser habe eine geradezu sadistische Freude daran, Streit und Unfrieden zu stiften. Bei den letzten Wahlen habe er noch Zettel verteilt und darin für den Bürgermeister geworben. Jetzt sei er einer der Vorreiter bei dem Hetzgerede auf den Bürgermeister. Das zeuge doch von einem „krausen“ Geist. Die beiden genannten Politiker legen Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Der Grünen-Politiker stellt Nachforschungen an und erfährt, dass der Leserbriefschreiber gar nicht existiert. Er teilt das Ergebnis seiner Recherche der Zeitung mit, die daraufhin ihre Leser in einer Notiz über die Nachforschungen des Betroffenen aufklärt. Auch der andere Politiker teilt die Ansicht, dass der Brief fingiert ist. Er sieht darin eine Ehrverletzung seiner Person und macht der Zeitung den Vorwurf, dass sie einen fingierten Brief veröffentlicht und im Nachhinein nicht richtig gestellt hat. Die Redaktionsleitung gesteht ein, dass sie versehentlich einen offenbar fingierten Leserbrief veröffentlicht hat. Die Absender eingehender Leserbriefe würden normalerweise auf ihre Plausibilität geprüft. Dies sie auch im konkreten Fall geschehen. Die Herkunft des Briefes sei aber weiterhin unklar. Die Zeitung habe mehrfach Antworten der Beschwerdeführer in dieser Sache abgedruckt. (2000)