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Diskriminierung von Homosexuellen

Leserbriefschreiber unterstellt Homosexuellen Lust auf Knaben

In einer Lokalzeitung erscheint unter der Überschrift „Pervers“ ein Leserbrief zum Thema „Homo-Ehe“. Der Autor findet „die abgelichteten Gesichter der Bundestagslesben mit dem Oberschwulen Volker Beck in der Physiognomie des triumphierenden Siegerlächelns vor ihrer so genannten Hochzeitstorte nicht nur schlichtweg zum ,Kotzen‘, sondern in hohem Maße eine öffentliche Verächtlichmachung von Ritualen einer normalen Ehe zwischen Mann und Frau.“ An einer anderen Stelle des Briefes erklärt der Leserbriefschreiber wörtlich: „Wer sich etwas mit dieser geschlechtlichen Fehlleitung befasst, weiß, dass sich ein Homosexueller durchaus einen so genannten ‚Lustknaben‘ zu seiner ‚anal-fäkal koitierten Befriedigung‘ regelrecht ,züchten‘ kann, wenn der Bube bereits in seiner pubertierenden Phase entsprechend eingestimmt wird. Und hier liegt auch die große Gefahr dieses Gesetzes, denn durch die Legalisierung solcher Partnerschaften ist der Weg zur strafbaren Päderastie (Knabenliebe) nicht mehr weit und wird im weitesten Sinne sogar noch begünstigt.“ Ein Leser hält die Veröffentlichung für ehrverletzend und diskriminierend. Er sieht das sittliche Empfinden verletzt und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Auch die Chefredaktion der Zeitung hält einige Formulierungen in dem beanstandeten Leserbrief für bedenklich. Der verantwortliche Redakteur habe leider nicht sensibel genug reagiert. Um den Abdruck ähnlicher Briefe künftig zu verhindern, habe die Chefredaktion ihre Leserbriefredakteure angewiesen, ihr künftig sämtliche Leserbriefe mit kritischem Inhalt vor der Veröffentlichung vorzulegen. Die Veröffentlichung des strittigen Briefes habe zu einer heftigen Kontroverse unter den Lesern geführt und sich in zahlreichen weiteren Briefen niedergeschlagen. Dabei ist nach Ansicht der Chefredaktion der Sachverhalt ausreichend erörtert worden. (2000)