Leserbrief
Eine Tageszeitung berichtet übenden Leserbrief eines Parteisprechers und kommentiert ihn auch. Den Leserbrief selbst druckt sie aber nicht ab. Die Stadtratsfraktion der Partei beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie sieht einen Fall von unzulässiger, Zensur, wenn eine Zeitung einen Leserbrief nicht veröffentlicht und ihren Lesern vorenthalte, gleichwohl aber im redaktionellen Teil und in der Kommentierung auf eben diesen Brief einschlage. Die Chefredaktion missbilligt das Verhalten ihrer Redakteure und arrangiert eine Gesprächsrunde, in der sich die Autorin des Berichts und des Kommentars bei dem Leserbriefschreiber entschuldigt (1993)